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Einen Bußgeldbescheid als Souvenir

Mit dem Eintreiben nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es ernst. Ab Oktober sollen im europäischen Ausland begangene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auch zu Hause vollstreckt werden. Betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro. Das ist schnell erreicht; ausländische Bußgelder liegen oft höher.

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide

Lange wiegten sich deutsche Verkehrssünder in Sicherheit. Damit ist von 1. Oktober an Schluss. Nicht bezahlte Bußgelder aus 26 EU-Ländern werden dann in Deutschland vollstreckt, was bisher nur mit Österreich möglich war. Geahndet wird ab 70 Euro Bußgeld.

Die Geldstrafen im Gastland fallen schon bei leichten Vergehen vergleichsweise drastisch aus, da deutsche Autofahrer zusätzlich über Punkte in Flensburg sanktioniert werden. In Schweden und Spanien kann bei Überschreitung der Promillegrenze zum Bußgeld Haftstrafe drohen, in Italien und Frankreich die Konfiszierung des Fahrzeugs und in Griechenland eine Verdopplung des Bußgeldes binnen zehn Tagen. Machen Sie sich deshalb vor Ihrer Abreise mit den Vorschriften im Urlaubsland vertraut.

Andere Länder, hohe Strafen

Zu schnelles Fahren ist der häufigste Grund für ein Bußgeld im Ausland. Auf Autobahnen gilt oft eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In Griechenland, Portugal, Spanien, Schweiz und Türkei sind maximal 120 km/h, in Schweden 110 km/h und in Norwegen nur 90 km/h auf der Autobahn erlaubt.



Europäischer Unfallbericht

Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten.
Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei


Unfallbericht :Pdf Download



Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.

Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach Gebrauch wegwerfen können.

Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.)

 

Wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

 

2.

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

5.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

6.

Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

7.

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8.

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.

9.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte "Deutscher Anwaltverein")










Nicht nur in Indien ist Küssen verboten….

… auch in Japan, Dubai oder Indonesien herrscht ein offizielles Kussverbot in der Öffentlichkeit. Sogar in Frankreich und Italien gibt es Orte, wo nicht geküsst werden darf. Was in Urlaubsländern alles verboten ist - ein Streifzug durch teilweise kuriose Gesetze.

Frankreich

In Frankreich ist es auf Bahnübergängen strengstens verboten, sich zu küssen.

Italien

Im sizilianischen Bergstädtchen Monreale, nahe Palermo herrscht bis heute Kussverbot.

Indien

In Indien dürfen sich Touristen nicht in der Öffentlichkeit küssen. Die Regierung hat ein entsprechendes Verbot erlassen. Reisende sollten dies Respektieren.

Japan, Indonesien, Malaysia, VAE

Ob Dubai, Japan, Indonesien oder Malaysia, es herrscht ein öffentliches Kussverbot.

USA

Auch hier gibt es zahlreiche jedoch recht kurios klingende Kussvorschriften.

Im Bundesland Maryland ist es legal , sich länger als eine Sekunde in der Öffentlichkeit zu küssen, in der Stadt Tulsa (Rhode Island) sind Küsse länger als drei Minuten, im Staate Iowa länger als fünf Minuten verboten. In Wisconsin darf nicht in Zügen geküsst werden.

Strenge Badesitten

Oben ohne oder gar hüllenlos Sonnenbaden ist in manchen Ländern strengstens verboten. Auch ein Bikini reicht nicht immer aus. Bei Missachtung können Geld- und Gefängnisstrafe drohen. Urlauber sollten sich vor allem in außereuropäischen ländern bzw. Muslimisch geprägten Gegenden daran halten. Ein paar Beispiele :

Indonesien, Südafrika, Ägypten, Tunesien

Offiziell ist im Urlaubsland Tunesien der Bikini nur am Hotelpool erlaubt. Auch in Ägypten wird schon ein Bikini an öffentlichen Stränden als anstößig gesehen. In Südafrika und Indonesien ist oben ohne verboten.

Thailand, Malediven

Thailand ist bekannt für seine Strände, die Maledieven ein Paradies für Wasserfreunde. Trotzdem gelten auch hier keine paradiesischen Zustände: Hüllenlos am Strand ist in beiden Ländern tabu.

Kuriose Verbote und warum man sich daran halten sollte

Deutschland

Auf Helgoland ist wegen der Enge Radfahren nach §50 StVO verboten, Kinder ausgenommen. Auf Sylt sollten Urlauber das Sandburgenbauen unterlassen, damit das Meer keine großen Sandmengen wegspült.

Italien

Wer auf Caprie mit Holzpantoffeln durch die Gassen geht, muss mit 50 € Strafe rechnen. Die Insel soll eine Oase der Ruhe bleiben.

Griechenland

In Griechenland sind Videospiele in der Öffentlichkeit verboten. Dies gilt auch für Handy und Gameboy. Wer dagegen Verstößt riskiert bis zu 75.000 € Strafe oder 12 Monate Haft

Türkei

Die Türkei will Natur-und Kulturgüter im Land behalten. Vorsicht also bei Souvenirs wie Muscheln, Steinen oder Scherben. Wer sie versucht außer Landes zu bringen, riskiert bis zu zehn Jahre Haft.

 

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