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Schneller ans Geld beim Wohn-Riestern Seit 2008 kann die Riester-Förderung auch für den Erwerb des Eigenheims genutzt werden. Bis 2010 gab es beim Wohn-Riestern noch einige Übergangsregelungen – die fallen nun weg, und damit lohnt sich die staatliche Förderung noch mehr! Wir fassen die aktuellen Änderungen zusammen und zeigen, mit wie viel Geld Sie rechnen können. Welche Möglichkeiten gibt es? Beim Wohn-Riestern gibt es verschiedene Wege:
Neu ist auch das das Mindestguthaben von 10.000-, € weg fällt. Bisher war eine Kapitalentnahme in der Ansparphase nur möglich, wenn bereits 10.000 Euro angespart waren – das hatten die wenigsten. Diese Vorgabe fällt seit Jahresbeginn 2010 weg. Riester-Sparer dürfen ihr Kapital nun zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie heranziehen. Entnahmen sind bis zu 75 Prozent möglich, oder alles auf einmal.
Künftig ist auch die Förderung für EU - Auslandsimmobielen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. September 2009 (Az.: C-269/07), dass die Riester-Regeln teilweise gegen Europarecht verstoßen. In folgenden drei Punkten muss Deutschland seine Gesetzgebung anpassen:
Tausende Sparen: Viele Deutsche unterschätzen die Vorteile des Wohn-Riesterns. Dabei kann eine Finanzierung in vielen Fällen um mehrere zehntausend Euro günstiger werden. Der Staat lässt sich die Förderung einiges kosten: Wer mindestens vier Prozent seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, bekommt den Höchstsatz der staatlichen Zulagen oben drauf:
Zudem gibt es Steuervorteile, die sich auf maximal 2.100 Euro belaufen können. Förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte, Richter, Soldaten und Landwirte. Auch Wehr- und Zivildienstleistende kommen in den Genuss des staatlichen Zuschusses.
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