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Schneller ans Geld beim Wohn-Riestern

Seit 2008 kann die Riester-Förderung auch für den Erwerb des Eigenheims genutzt werden. Bis 2010 gab es beim Wohn-Riestern noch einige Übergangsregelungen – die fallen nun weg, und damit lohnt sich die staatliche Förderung noch mehr! Wir fassen die aktuellen Änderungen zusammen und zeigen, mit wie viel Geld Sie rechnen können.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Beim Wohn-Riestern gibt es verschiedene Wege:

  • Spezielle Wohn-Riester-Angebote
    Zertifizierte Baufinanzierungen und Bausparverträge mit Riester-Förderung sind seit dem Jahr 2008 für potenzielle Bauherren und Käufer auf dem Markt. Sie gelten für selbst genutztes Wohneigentum.
  • „Klassische“ Riester-Verträge
    Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die mit Riester-Förderung abgeschlossen werden, können seit dem Jahr 2008 auch für den Erwerb eines Eigenheims genutzt werden.

Neu ist auch das das Mindestguthaben von 10.000-, €  weg fällt.

Bisher war eine Kapitalentnahme in der Ansparphase nur möglich, wenn bereits 10.000 Euro angespart waren – das hatten die wenigsten. Diese Vorgabe fällt seit Jahresbeginn 2010 weg. Riester-Sparer dürfen ihr Kapital nun zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie heranziehen. Entnahmen sind bis zu 75 Prozent möglich, oder alles auf einmal.

 

Künftig ist auch die Förderung für EU - Auslandsimmobielen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. September 2009 (Az.: C-269/07), dass die Riester-Regeln teilweise gegen Europarecht verstoßen. In folgenden drei Punkten muss Deutschland seine Gesetzgebung anpassen:

  • Rentner im Ausland dürfen Zulagen behalten
    Der EuGH hält die bisherige Regelung für unzulässig, wonach Rentner die Riester-Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland auswandern.
  • Auslandsimmobilien mit Wohn-Riester kaufen
    Ebenso kippte der EuGH die Vorschrift, wonach das mit Wohn-Riester-Verträgen geförderte Kapital nur für den Kauf von Immobilien in Deutschland verwendet werden darf. In Zukunft dürfen Riester-Sparer überall in der EU Wohnungen und Häuser mit staatlicher Förderung erwerben.
  • Grenzpendler können Riestern
    In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und dort steuerpflichtig sind, müssen ebenfalls staatliche Zulagen erhalten.

 

 

Tausende Sparen:

Viele Deutsche unterschätzen die Vorteile des Wohn-Riesterns. Dabei kann eine Finanzierung in vielen Fällen um mehrere zehntausend Euro günstiger werden.

Der Staat lässt sich die Förderung einiges kosten: Wer mindestens vier Prozent seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, bekommt den Höchstsatz der staatlichen Zulagen oben drauf:

 

jährlich für jeden Erwachsenen

154 Euro

für jedes vor 2008 geborene Kind

185 Euro

für den ab 2008 geborenen Nachwuchs

300 Euro

Starter-Bonus für junge Sparer unter 25 Jahren (einmalig)

200 Euro

 

Zudem gibt es Steuervorteile, die sich auf maximal 2.100 Euro belaufen können.

Förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte, Richter, Soldaten und Landwirte. Auch Wehr- und Zivildienstleistende kommen in den Genuss des staatlichen Zuschusses.

 

 

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