| Was ist ein Maklervertrag? |
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(§§ 652ff. BGB) Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z. B. über Grundstücke, Ver- sicherungen, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden.
Man unterscheidet zwei Arten des Maklervertrags: den normalen Maklervertrag, auch Allgemeinauftrag genannt, und den sogenannten Makler-Alleinauftrag. Der Maklerlohn, die Courtage, trägt im Falle der Vermittlung von Versicherungen, die abschließende Versicherungsgesellschaft. |



